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Das „Grüne Band" entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze soll in Brandenburg Nationales Naturmonument werden. Das Kabinett billigte heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und schaffte damit die Voraussetzungen dafür. Umweltminister Axel Vogel sagte: „Das ‚Grüne Band‘ ist eine einzigartige und schützenswerte Naturlandschaft. Die im Koalitionsvertrag festgelegte Ausweisung als Nationales Naturmonument stellt 30 Jahre nach der Wiedervereinigung die Verbindung zwischen Erinnerungskultur und Naturschutz in den Mittelpunkt." Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet.

Das „Grüne Band" Deutschland ist ein Vorhaben mehrerer Bundesländer zum Naturschutz. Der Grüngürtel reicht von Travemünde in Schleswig-Holstein bis zum Dreiländereck bei Hof in Bayern. In Brandenburg zieht es sich durch das länderübergreifende Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe. Die Abschnitte des „Grünen Bandes" in Thüringen und in Sachsen-Anhalt sind bereits als Nationale Naturmonumente festgesetzt.

Das brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz soll an zwei Punkten geändert werden: Mit der Einführung der Gebietskategorie „Nationales Naturmonument" in das brandenburgische Recht kann im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze an der Elbe das „Grüne Band" ausgewiesen werden. Eine zweite Änderung ermöglicht es, einen Landnutzerverband in den Stiftungsrat der Stiftung Naturschutzfonds einzubeziehen. Damit wird eine weitere Festlegung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg.

Pressemitteilung als PDF 

 

 

Quelle: Landesregierung Brandenburg

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