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Eine Abkehr von fossilen Brennstoffen und eine verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien - nur so sind die ambitionierten Ziele des Klimaschutzprogramms 2030 zu erreichen. Derzeit liegt der Anteil von Strom aus Sonne, Wind und Wasser bei rund 43 Prozent. Die Bundesregierung will diesen bis 2030 auf 65 Prozent ausbauen.

Dazu bedarf es auch einer intensiveren Nutzung von Windkraftanlagen. Die Änderungen im Windenergie-auf-See-Gesetz sehen bis 2030 eine Erhöhung des Ausbauzieles für Offshore-Windenergie von 15 auf 20 Gigawatt Leistung vor. Diese Zielerhöhung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung, die mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes nun gesetzlich verankert werden soll. Wegen der langen Planungs- und Genehmigungszeiträume für Windenergieanlagen in Ost- und Nordsee und für Offshore-Anbindungsleitungen ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür möglichst frühzeitig zu schaffen und verlässlich auszugestalten.

Die Änderung des Gesetzes sieht erstmalig auch ein Langfristziel vor, um weitere Planungen von Bund, Küstenländern, Übertragungsnetzbetreibern und Industrie zu unterstützen: Im Jahr 2040 soll die installierte Leistung von Offshore-Anlagen 40 Gigawatt erreichen.

Durch die Gesetzesänderung wird zudem ein zusätzlicher Prüfungsschritt zur besseren Synchronisierung von Netzausbau und dem Ausbau der Windenergie auf See eingeführt. Dadurch soll das Risiko minimiert werden, dass ein Windpark nicht genutzt werden kann, weil sich die Fertigstellung der dazugehörigen Offshore-Anbindungsleitung verzögert.

 

Pressemitteilung - hier klicken!


Gesetzentwurf - hier klicken!

 

 

Quelle: Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

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