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„Wir haben uns bezüglich der Ausflugsschifffahrt und Busreisen konkrete Maßnahmen gewünscht. Aber jetzt haben wir eine Verschärfung der Regeln”, kritisiert IHK-Tourismusexpertin Manuela Neumann. So müssen Gäste auf Ausflugsdampfern nun auch einen Mund-Nasen-Schutz auf dem Außendeck tragen. Zuvor war dieser nur unter Deck erforderlich. Unternehmer befürchten, dass mit diesem Zwang mehr Gäste fernbleiben. Sie rechnen mit noch stärkeren Umsatzeinbußen.

Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz auch auf dem Außendeck trotz Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu tragen, gilt nur in Brandenburg. Diese Vorschrift ist bundesweit einmalig. Fährt ein Ausflugsschiff auf Berliner Gewässern, dürfen die Fahrgäste den Mund-Nasen-Schutz auf dem Außendeck abnehmen. Dieser Unterschied benachteiligt brandenburgische Reedereien im Wettbewerb.
Ein weiteres Problem: Mit der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht fällt auch das gastronomische Angebot an Bord weg. „Wir können unsere Gäste doch nicht mehrere Stunden ohne Getränke befördern. Das ist im Sommer nicht machbar”, beklagt Kutzker. Der Mund-Nasen-Schutz dürfe auf der gesamten Fahrt nicht abgenommen werden.

 

Ähnlich betroffen von der neuen Umgangsverordnung sind Busunternehmen. Sie dürfen auch weiterhin nicht voll besetzt fahren. Für sie bleiben die Fahrten daher unwirtschaftlich.
Die Umgangsverordnung der Landesregierung gilt zunächst bis zum 16. August 2020.

 

Pressemeldung IHK Ostbrandenburg - hier klicken!

 

Quelle: IHK Ostbrandenburg

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