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Im aktuellen Förderaufruf zum Flottenaustausch für Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein und mittlere Unternehmen (KMU) werden gezielt jene Anwender unterstützt, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge umstellen und dazu auch Investitionen in die für den Betrieb notwendige Lade-Infrastruktur tätigen wollen.

Dafür stellt das BMVI im passenden Flottenaustauschprogramm ca. 50 Mio. EUR bereit. Das Förderverfahren wird als Windhund-Verfahren umgesetzt. Anträge können bis zum 14.9. eingereicht werden.

Es werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie die dafür notwendige Ladeinfrastruktur gefördert. Anträge können durch Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein und mittlere Unternehmen (KMU) gestellt werden.
Es sind Förderquoten von bis zu 40 % der Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug zulässig. Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 % bzw. 20 % zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Ein Kumulierung mit dem „Umweltbonus“ ist nicht möglich.

 

Informationen zum Förderaufruf hier!

 

 

Quelle: Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

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