Jugendschöffen gesucht

Jugendschöffen gesucht

02. Mai 2024 ‍ ‍ ‍

‍ ‍

wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen.

Jugendschöffen gesucht 

für die Jugendgerichte der Amtsgerichte Prenzlau und Schwedt/Oder und die Jugendstrafkammern des Landgerichts Neuruppin für die

Amtsperiode 2024 bis 2028

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder der Unternehmerverenigung,

 

am 31. Dezember 2023 endet die Wahlperiode der im Jahr 2018 gewählten Jugendschöffen der Amtsgerichtsbezirke Prenzlau und Schwedt/Oder sowie des Landgerichtsbezirks Neuruppin. Für die nächste Amtszeit 2024 bis 2028 ist deshalb im Jahr 2023 die Neuwahl der Jugendschöffen durchzuführen.

 

Jugendschöffen üben ihr Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter aus.

 

Bewerber für das Amt des Jugendschöffen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

·         Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

·         zwischen 25 und 70 Jahre alt sein (d. h. sie müssen am 1. Januar 2024 mindestens 25 und               dürfen höchstens 69 Jahre alt sein.)

·         ihren Wohnsitz im Landkreis Uckermark (im Gebiet der Amtsgerichtsbezirke Prenzlau oder              Schwedt/Oder) haben,

·         sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein und nicht gegen                  Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben.

 

Nicht berufen werden dürfen:

·         Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- und Ruhestand versetzt werden können,

·         Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte,

·         gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs so          wie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,

·         Religionsdiener und Mitglieder religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum

        gemeinsamen Leben verpflichtet sind,

·         Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder

        gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen/einer -schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Jugendschöffen/-schöffinnen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Jugendschöffen/-schöffinnen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Jugendschöffen/-schöffinnen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

 

In der Beratung mit den Berufsrichtern und Berufsrichterinnen müssen Jugendschöffen/-schöffinnen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten, wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.  

 

Jugendschöffen werden nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG) entschädigt.

 

 

Für die Bewerbung ist der beiliegende Bewerbungsvordruck zu verwenden.


 

KONTAKT:

Jugendamt

Karl-Marx-Straße 1

17291 Prenzlau

 

Herr Jeske

Telefon: 03984 70-3351

 

E-Mail: andreas.jeske@uckermark.de

 

 

 

Quelle: ‍https://www.uckermark.de/jugendschoeffen-gesucht 

 

 

Die Unternehmervereinigung Uckermark e. V. ist eine unabhängige, unpolitische und überparteiliche Vereinigung von Unternehmern, Arbeitgebern und Verbänden im Landkreis Uckermark. Die Unternehmervereinigung Uckermark e. V. dient als Sprachrohr der Unternehmerinnen und Unternehmer und vertritt deren Interessen. Im Rahmen der Informationspflicht veröffentlicht die Unternehmervereinigung Uckermark e. V. Unternehmens- und wirtschaftsrelevante Themen in Ihrem Newsletter.


www.uv-uckermark.de  |  Impressum  |  Datenschutz

Herausgeber: Unternehmervereinigung Uckermark e.V. · Berliner Straße 52e · 16303 Schwedt/Oder · 
Tel.: 03332 2670912 · info@uv-uckermark.de